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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13.OVG   

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https://dejure.org/2014,3572
OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13.OVG (https://dejure.org/2014,3572)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2014 - 8 B 11193/13.OVG (https://dejure.org/2014,3572)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG (https://dejure.org/2014,3572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Nr 1 GewAbfV, § 7 S 1 GewAbfV, § 7 S 4 GewAbfV, § 17 Abs 1 S 2 KrWG, § 3 Abs 1 S 2 KrWG
    Zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Zusammenhang mit Kinobetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht zum Vorhalten eines Restmüllbehälters für anfallende gewerbliche Siedlungsabfälle in einem Kinocenter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Pflicht zum Vorhalten eines Restmüllbehälters für anfallende gewerbliche Siedlungsabfälle in einem Kinocenter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Abfälle

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Umfassende Anschluss- und Benutzungspflicht für ein Kino-Center an die Restabfallentsorgung

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
    Der Nachweis, dass der angefallene Abfall nicht beseitigt, sondern verwertet wird, muss spätestens zu dem Zeitpunkt erbracht sein, zu dem der Abfall von dem Betriebsgrundstück entfernt wird (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006, 589 und juris, Rn. 39).

    Vielmehr muss bereits bei dem Überlassen des Abfalls hinreichend sichergestellt sein, dass diese Vorbereitungshandlungen in einen Verwertungsvorgang münden, der überlassene Abfall also im Hauptergebnis andere Materialien stofflich oder energetisch ersetzt, mithin eine Substitutionswirkung erfüllt (vgl. § 3 Abs. 23 KrWG; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, a.a.O., Rn. 35 und 39; Beschluss vom 23. April 2008 - 9 BN 4.07 -, NVwZ 2008, 1119 und juris, Rn. 12).

    Die von der Fa. B. Entsorgungs-GmbH vorgelegte Verwertungsbestätigung vom 29. August 2013 genügt nicht den in der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an die Darlegung eines hinreichend konkreten Verwertungsweges (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, a.a.O., juris, Rn. 39), worauf die Antragsgegnerin in ihrem Bescheid vom 5. September 2013 zutreffend hingewiesen hat (S. 4 f.).

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
    Dieser Behauptung steht indessen die in § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV - enthaltene gesetzliche Vermutung entgegen, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle auch Abfälle zur Beseitigung anfallen, was bedeutet, dass die Abfallbesitzer grundsätzlich der Überlassungspflicht nach § 7 Satz 1 GewAbfV unterliegen und nach § 7 Satz 4 GewAbfV einen Pflicht-Restmüllabfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu nutzen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, BVerwGE 123, 1 und juris, Rn. 12).

    Die auf Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative Vermutung für das Anfallen von Abfällen, die nicht verwertet werden, ist allerdings widerlegbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, a.a.O., juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 23.04.2008 - 9 BN 4.07

    Abfall; dualer Abfallbegriff; Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
    Vielmehr muss bereits bei dem Überlassen des Abfalls hinreichend sichergestellt sein, dass diese Vorbereitungshandlungen in einen Verwertungsvorgang münden, der überlassene Abfall also im Hauptergebnis andere Materialien stofflich oder energetisch ersetzt, mithin eine Substitutionswirkung erfüllt (vgl. § 3 Abs. 23 KrWG; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, a.a.O., Rn. 35 und 39; Beschluss vom 23. April 2008 - 9 BN 4.07 -, NVwZ 2008, 1119 und juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
    Der kommunalrechtlich normierte Anschluss- und Benutzungszwang (§ 26 GemO) knüpft an die bereits bundesrechtlich in § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG begründete Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6.04 -, NVwZ 2005, 695 und juris, Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1988 - 22 A 1013/88

    Erlass von Bescheiden durch Werkleiter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13
    Letzteres ist hier durch die Unterschrift des Werkdirektors dokumentiert (vgl. zur Behördeneigenschaft der Werkleitung eines kommunalen Eigenbetriebs: OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 22 A 1013/88 -, DÖV 1989, 594).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Solche gesetzeswiederholenden Verfügungen sind dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 - VGH Bayern, Beschl. v. 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - VG Hamburg, Urt. v. 12. März 2015 - 17 K 3507/14 jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 22.03.2018 - 6 K 1975/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Vielmehr muss bereits bei dem Überlassen des Abfalls hinreichend sichergestellt sein, dass diese Vorbereitungshandlungen in einen Verwertungsvorgang münden, der überlassene Abfall also im Hauptergebnis andere Materialien stofflich oder energetisch ersetzt, mithin eine Substitutionswirkung erfüllt (vgl. § 3 Abs. 23 KrWG; vgl. zur Rechtslage nach dem Krw-/AbfG BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 -, a.a.O., Rn. 32ff., 35 und 39; Urt. v. 17. Februar 2005, a.a.O; Beschluss v. 23. April 2008 - 9 BN 4.07 -, NVwZ 2008, 1119 und juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris Rn. 11).

    Das Vorbringen der Klägerin genügt insofern nicht den in der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an die Darlegung eines hinreichend konkreten Verwertungsweges (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005, a.a.O., juris, Rn. 37ff, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 8. Januar 2014, a.a.O., juris, Rn. 15).

    Hierzu hätte sie den Nachweis führen müssen, dass mit dem Zuführen ihrer sämtlichen gewerblichen Siedlungsabfälle zur Sortieranlage der Firma Eurologistik in M... ein Verfahren eingeleitet wird, dessen Hauptergebnis eine stoffliche oder energetische Verwertung darstellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 8. Januar 2014, a.a.O., Rn. 14).

    Insbesondere ist der bloße Hinweis, dass bereits vorsortierte Abfallfraktionen für die im Zeitpunkt der Verbringung aus der Betriebsstätte kein konkretes Verwertungsverfahren in Aussicht genommen und sichergestellt ist, und die damit zu diesem Zeitpunkt Abfälle zur Beseitigung sind, doch noch irgendwann und irgendwie verwertet werden könnten, ungeeignet, die Entstehung der Überlassungspflicht zu widerlegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 2005, a.a.O., juris, Rn. 37ff., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 8. Januar 2014, a.a.O., juris Rn. 15).

    Mit der Zertifizierung geht keine Ausnahme von der öffentlichen Abfallentsorgung einher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 8. Januar 2014, a.a.O., juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen, denn darin wird die Unterschriftsleistung der Werksleitung lediglich als Indiz für das Vorliegen der Behördeneigenschaft gewertet, dies jedoch nicht zu deren Voraussetzung gemacht (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 08.01.2014 - 8 B 11193/13 -, juris, Rn. 5; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 07.12.1988 - 22 A 1013/88 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

    Dies bedeutet, dass dem Willen des Verordnungsgebers entsprechend alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle Adressaten der Norm sind, sie jedoch im Einzelfall nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen; in diesem Fall unterliegen sie keiner Behälternutzungspflicht.(vgl. BVerwG a.a.O.) Mit dieser Auslegung knüpft § 7 Satz 4 GewAbfV in zulässigem Maße an die in § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG begründete Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen an.(vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8.1.2014 - 8 B 11193/13 - (juris)) Diese bundesrechtliche Regelung lässt zusätzlich einen Rückschluss auf den Umfang des landesrechtlich geregelten Anschlusszwangs zu.
  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 6786/12

    Befreiung eines Unternehmens vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich des

    So aber OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 08. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris.

    Zu den konkreten Anforderungen an den Nachweis OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris.

  • VG Frankfurt/Oder, 14.12.2022 - 5 L 331/22
    Vielmehr muss bereits bei dem Überlassen des Abfalls hinreichend sichergestellt sein, dass diese Vorbereitungshandlungen in einen Verwertungsvorgang münden, der überlassene Abfall also im Hauptergebnis andere Materialien stofflich oder energetisch ersetzt, mithin eine Substitutionswirkung erfüllt (vgl. § 3 Abs. 23 KrWG; vgl. zur Rechtslage nach dem Krw-/AbfG: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 C 4/04 -, juris, Rn. 32ff., 35 und 39; BVerwG, Beschluss vom 23. April 2008 - 9 BN 4.07 -, NVwZ 2008, 1119 und juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris Rn. 11).

    Hierzu hat die Antragstellerin den Nachweis zu führen, dass mit dem Zuführen von gewerblichen Abfällen zu den Einrichtungen der A...GmbH ein Verfahren eingeleitet wird, dessen Hauptergebnis eine stoffliche oder energetische Verwertung darstellt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris, Rn. 14).

    Mit der Zertifizierung geht keine Ausnahme von der öffentlichen Abfallentsorgung einher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris, Rn. 11).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14

    Abfallbeseitigungsrecht- Abfälle aus einem Krankenhaus

    Keiner Behälterbenutzungspflicht unterliegen demnach Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, soweit sie nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 a.a.O., juris, Rn. 12; vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG -, juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22

    Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit;

    Eine gesetzeswiederholende Verfügung ist aber zulässig, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt, besonders auf die Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuwirken (VGH BW, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - 10 S 1059/99 -, juris Rn. 4; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z -, juris Rn. 4; OVG LSA, Urt. v. 14. November 2015 - 3 L 386/14 -, juris Rn. 47).
  • VG Trier, 12.09.2022 - 9 K 641/22

    Abfallentsorgungsgebührenheranziehung; Reduzierung des maßgeblichen

    39 Diese Pflicht zur Nutzung mindestens eines Abfallbehälters enthält die auf den Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative - widerlegliche - Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer, der die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - juris; OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG - ESOVGRP; SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, BeckRS 2015, 43753, Rn. 22).

    Wer über kein Entsorgungskonzept verfügt oder ein solches nicht nachvollziehbar belegt, muss es sich dabei gefallen lassen, dass der Abfall als Abfall zur Beseitigung behandelt wird (umfassend: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014, a.a.O.; SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    Die in § 7 Abs. 2 GewAbfV normierte Pflicht zur Nutzung mindestens eines Abfallbehälters enthält die auf den Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative - widerlegliche - Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer, der die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 [BGBl. I Nr. 37 S. 1938]: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - unter Verweis auf BR-Drucks. 278/02, S. 33; zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2012 [BGBl. I S. 212]: OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG - SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., jeweils juris).
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